Ferienwohnung

Anton Böck
Frauenbergstraße 62
87645 Schwangau-Horn
Tel. 08362 9306535
 

Königscard – Nein Danke!

Infos und Fakten zur Königscard

Warum wir die Königscard nicht anbieten

Am 29.03.2010 hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwangau die Einführung der Königscard in Schwangau beschlossen, nachdem diese zunächst mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde. Somit kann nun jeder Vermieter in Schwangau entscheiden, ob er die Königscard seinen Gästen anbieten möchte oder nicht. Wir werden die Königscard unseren Gästen nicht anbieten.

Die Königscard wird dem Gast als All-Inclusive-Karte angepriesen, mit der er verschiedene Freizeitangebote kostenlos in Anspruch nehmen kann. Dem Gast wird so suggeriert, er bekäme mit der Königscard Zusatzleistungen kostenlos angeboten. Er soll glauben, dass dies für ihn nicht mit Mehrkosten verbunden ist. Doch das ist Augenwischerei! Tatsächlich ist es so, dass jeder teilnehmende Betrieb jedem Gast die Königscard aushändigen und dafür pro Person (ab 6 Jahren) und Übernachtung 3,90 EUR bezahlen muss! Dieser Betrag wird und darf dem Gast nicht in Rechnung gestellt werden, denn der soll glauben, dass die Leistungen der Königscard für ihn gänzlich kostenlos sind. Was bleibt den teilnehmenden Vermietern damit anderes übrig, als die Mehrkosten für die Königscard in den Übernachtungspreis mit einzukalkulieren? Die teilnehmenden Betriebe werden also zwangsläufig ihre Mietpreise anheben müssen. Da wir die Ferienwohnungen unseren Gästen weiterhin zu günstigen Konditionen anbieten möchten, wird es bei uns keine Königscard geben.

Viele Gäste, die in unserer Region ihren Urlaub verbringen, suchen Ruhe und Erholung in ursprünglicher Natur. Mit der Königscard wird der Urlaub aber zum Freizeitstress, denn wenn man die Angebote der Königscard nutzen möchte, muss man in der ganzen Region herumfahren. Denn in Schwangau ist das Angebot an Leistungen, die mit der Königscard in Anspruch genommen werden können, derzeit (April 2010) außerordentlich „übersichtlich“. Durch den Verkehr, der dadurch entsteht, nimmt natürlich auch die Umweltbelastung zu.

Ein Aspekt sollte nicht außer Acht gelassen werden: Einige der Königscard-Angebote befinden sich im benachbarten Österreich. Wer dort jedoch ärztliche Hilfe oder gar die Bergrettung in Anspruch nehmen muss, für den fallen hohe Kosten an, sofern er keinen Auslandskrankenversicherungsschutz hat. Außerdem herrscht in Österreich vom 1. November bis zum 15. April Winterreifenpflicht. Wer in diesem Zeitraum in Österreich mit nicht wintertauglicher Bereifung erwischt wird, muss mit Strafe rechnen.

Aktualisierung 2013

Bereits im Dezember 2012 ist die Tegelbergbahn bei der Königscard ausgestiegen. Somit ist eine Berg- und Talfahrt am Tegelberg keine Inklusivleistung der Königscard mehr.

Im Frühjahr 2013 wurde bekanntgegeben, dass der Umlagebetrag ab Dezember 2013 von 3,90 EUR auf 4,25 EUR erhöht wird. Damit zahlt jeder teilnehmende Betrieb ab Dez. 2013 4,25 EUR pro Person (ab 6 J.) und Übernachtung für die Königscard. Das entspricht einer Erhöhung um 9 %. Auch das werden die teilnehmenden Betriebe, neben anderen gestiegenen Kosten, sicherlich auf den Übernachtungspreis umlegen.

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